
EU-Parlament setzt Richtlinien für den Schutz von Hunden und Katzen fest
Das EU-Parlament hat Regeln für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen verabschiedet. Der Gesetzentwurf, der in der letzten Woche vom Parlament angenommen wurde, legt EU-Mindeststandards für die Zucht, Unterbringung und den Umgang mit Katzen und Hunden fest.
Die Abgeordneten wollen, dass alle Hunde und Katzen, die in der EU gehalten werden, individuell durch einen Mikrochip identifizierbar sind. Sie fordern auch, dass Hunde und Katzen in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden. Mikrochip-Identifikationsnummern sowie Informationen über die entsprechende nationale Datenbank sollten in einer einzigen Indexdatenbank gespeichert werden, die von der Kommission betrieben wird.
Darüber hinaus soll die Haltung oder der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten werden. Um zu verhindern, dass Hunde und Katzen als nichtkommerzielle Heimtiere in die EU kommen und anschließend verkauft werden, wollen die Abgeordneten die Vorschriften nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken, sondern auch auf Verbringungen der Tiere zu anderen als Handelszwecken ausweiten.
Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Drittländern eingeführt werden, müssten vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden.
Zudem betonen die Abgeordneten, dass die Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern bei Hunden und Katzen verboten werden müsse. Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die übermäßige körperliche Merkmale aufweisen sowie ein Verbot der Verwendung dieser Tiere – und verstümmelten Hunde und Katzen – in Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben.
Die Anbindehaltung, außer bei medizinischer Behandlung, sowie die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsaufsatz soll ebenfalls verboten werden.
Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.