EU-Vorschrift schützt Hunde und Katzen vor Missbrauch
Gestern hat das Europäische Parlament die EU-Vorschrift zum Schutz vor Missbrauch von Hunden und Katzen verabschiedet. Das neue Gesetz zielt darauf ab, missbräuchliche und grausame Geschäftspraktiken einzudämmen und die Gesundheit von Hunden und Katzen zu schützen.
Laut der neuen Verordnung, auf die sich Rat und Parlament geeinigt hatten, müssen alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, auch die Tiere, die sich in Privatbesitz befinden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Für Tierhalter werden die Maßnahmen nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen verbindlich.
Das Gesetz verbietet die Zucht der Tiere zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Eine Zucht, die anstrebt, Tieren übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu Gesundheitsrisiken führen können, soll ebenfalls verboten werden.
Zu den neuen Maßnahmen gehört ebenfalls ein Verbot der Verstümmlung von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe. Ebenso untersagt sind das Anbinden an Gegenständen, sofern dieses nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist, sowie der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen.
Wie das EU-Parlament mitteilt, sollen die neuen Rechtsvorschriften bestehende Lücken schließen, durch die Hunde und Katzen als nichtgewerbliche Heimtiere in die EU eingeführt und anschließend verkauft werden konnten. Sie gelten daher sowohl für Einfuhren zu kommerziellen Zwecken als auch für den Tiertransport zu nicht kommerziellen Zwecken.
Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU mit Mikrochips versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Tierhalter, die in die EU einreisen, müssen ihr gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer Datenbank vorregistrieren, falls das Tier noch nicht in der Datenbank eines anderen EU-Landes registriert ist.
Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten können, müssen sie auch vom Rat angenommen werden.
„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein Meilenstein für mehr Tierschutz und Transparenz im Heimtierbereich. Besonders positiv hervorzuheben sind die klaren Vorgaben gegen Qualzucht und tierschutzwidrige Praktiken sowie die Bekämpfung illegaler Handelsstrukturen. Diese Maßnahmen stärken verantwortungsvolle Zucht und den legalen Fachhandel in Europa. Dafür machen wir uns als ZZF seit vielen Jahren stark“, kommentiert Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes der Heimtierbranche (ZZF), die neue EU-Vorschrift.
„Gleichzeitig muss klar sein: Die Umsetzung dieser ambitionierten Vorgaben werden die Heimtierbranche und die Heimtierhalter fordern. Die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Tiere, zusätzliche Dokumentationspflichten sowie die Einrichtung und Vernetzung nationaler Datenbanken bedeuten einen spürbaren Mehraufwand. Entscheidend wird sein, dass die Regelungen in der Praxis auch wirklich funktionieren. Bürokratische Belastungen müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben, und die Systeme zur Rückverfolgbarkeit müssen zuverlässig, kompatibel und EU-weit einheitlich umgesetzt werden. Nur dann kann das Ziel eines wirksamen Tierschutzes erreicht werden, ohne seriöse Marktteilnehmer unverhältnismäßig zu belasten“, so Norbert Holthenrich weiter.