Der HDE kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Bild: Adobe Stock
Der HDE kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Bild: Adobe Stock

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Für viele Händler könnte die Umstellung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein, meint der HDE. Zwar verfügen moderne Kassensysteme teilweise bereits über die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe digitaler Belege. Gerade bei älteren oder einfacheren Systemen sei jedoch häufig eine Nachrüstung erforderlich. „Es muss geprüft werden, ob die vorhandenen Kassensysteme die für einen digitalen Beleg notwendigen Daten überhaupt elektronisch ausgeben können. Ist das nicht der Fall, reicht eine Nachrüstung möglicherweise nicht aus. Dann könnte die Anschaffung eines neuen Kassensystems erforderlich werden – unabhängig davon, ob die bestehende Kasse noch voll funktionsfähig ist“, so Brügelmann.