Neufassung der Heidelberger Beschlüsse
Auf der Mitgliederversammlung am 17. Juni haben die Delegierten des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) eine Neufassung ihrer Heidelberger Beschlüsse für den Tierschutz in der Heimtierbranche verabschiedet. Mit den Beschlüssen setzt der ZZF sein Grundsatzprogramm in konkrete Selbstbeschränkungen und Qualitätsstandards für das Tierwohl um. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte Absatzkanäle hatten eine Überarbeitung der erstmals 1991 formulierten Beschlüsse erforderlich gemacht.
Im ersten Abschnitt der neuen Beschlüsse stehen fachgruppenübergreifende Qualitätsstandards, danach folgen Selbstbeschränkungen, die sich die Fachgruppen auf die Fahne geschrieben haben. So gilt für alle Mitglieder des ZZF, dass sie die Zucht und den Verkauf von Heimtieren mit Qualzuchtmerkmalen ablehnen, Nachzuchtprojekte unterstützen und auf eine mit den Zielen des Natur- und Artenschutzes konforme, nachhaltige Tier-Entnahme aus der Natur achten.
Viele Selbstbeschränkungen beugen einem tierschutzwidrigen Umgang mit Tieren vor. So formuliert der ZZF Empfehlungen zur Hygiene im Umgang mit Heimtieren und zur Aufzucht von Kleinsäugern und Vögeln.
Zudem sollen bestimmte Jungtiere, die ausgewachsen sehr groß werden können, so präsentiert werden, dass Kunden sie in ihrem ausgewachsenem Zustand in einer für die dauerhafte Haltung geeigneten Haltungsform sehen können.
Die neuen Beschlüsse des ZZF berücksichtigen die veränderten Absatzkanäle und komplexeren Kaufgewohnheiten der Tierhalter. An die Stelle von pauschalen Definitionen, wie zum Beispiel die Aussage „alle Gifttiere sind als Heimtiere nicht geeignet“, ist eine Negativliste getreten, in welcher mit nachvollziehbaren Argumenten fachlich begründet wird, warum eine Art nicht als Heimtier für die Haltung im Wohnzimmer oder nur unter bestimmten Umständen als Heimtier geeignet ist. Auch der Versand mit Tieren an Endkunden wurde differenzierter bewertet und neue konkrete Bedingungen formuliert. Bislang galt generell ein Verbot des Versandhandels mit Tieren. Jetzt gilt beispielsweise eine Ausnahme für den Versand, wenn ein Tierhalter im Zoofachmarkt die Tiere besichtigt hat, aber aus Tierschutzgründen wünscht, dass sie mit einem für Tiertransporte zugelassenen Kurier geschickt werden.
Auch politische Forderungen hat der ZZF in seinen Beschlüssen formuliert: Dazu zählt eine bundes- oder EU-weite einheitliche Regelung zu Gift- und Gefahrtieren. Zudem fordert der ZZF eine Unterstützung der Eigenkontrollen der Zoofachbranche im internationalen Heimtierhandel durch die Ausweitung und Aufnahme von Handelsdaten über Tierimporte aus Drittländern und der EU in eine frei zugängliche Datenbank.
Der Zoofachhandel arbeitet weiterhin unter der Maßgabe, dass Tierfreunde nicht alle Tiere in ihrem jeweiligen Wohnumfeld als Heimtiere auf tiergerechte Art und Weise halten können. Die Anhänge der Heidelberger Beschlüsse sind daher als Negativlisten konzipiert, die der Erweiterte Vorstand ohne Delegiertenversammlung jederzeit ergänzen kann. Neu ist Anhang X, in welchem Tiere stehen, mit denen der Zoofachhandel nicht handelt. Dazu zählen Hunde und Katzen oder auch Tiere, die in anderen Ländern zwar auf Positivlisten stehen, aber aus Sicht des ZZF nicht als Heimtiere zur Haltung im Wohnzimmer geeignet sind. Hinzu kommt eine Checkliste, in welcher Heimtierbedarfsartikel aufgeführt sind, die für die Tierhaltung aus Sicht des ZZF ungeeignet sind.