Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger stellte am 17. Juni sein Gutachten vor.
Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger stellte am 17. Juni sein Gutachten vor.

Rechtsgutachten zur Positivliste für Heimtiere

Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn hat im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) eine „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere unter besonderer Würdigung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Aspekte“ verfasst. Das Rechtsgutachten kommt auf 167 Seiten zu einer klaren Einschätzung: Die Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere, so wie sie zuletzt von Bundesminister Cem Özdemir vorgeschlagen wurde, würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen.

Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen. Zu seinen zahlreichen Publikationen zählt das 2018 von ihm veröffnetlichte Werk „Heimtierhaltung und Verfassungsrecht“.