gesunkene Kornnatter Nahaufnahme Auge und Detailschuppen
gesunkene Kornnatter Nahaufnahme Auge und Detailschuppen

ZZF kritisiert Äußerungen Özdemirs

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) hat Äußerungen des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir in einem Artikel der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, veröffentlicht in Partnerzeitungen am 19. Januar, kritisiert. Darin hatte der Minister angekündigt, die private Heimtierhaltung bestimmter Tierarten verbieten zu wollen und sich für eine sogenannte Positivliste auf EU-Ebene einzusetzen. 

ZZF-Präsident Norbert Holthenrich hält diesen Vorstoß für falsch: „Trotz des harmlos klingenden Namens wäre eine Positivliste nichts anderes als ein grundsätzliches Verbot der Heimtierhaltung“. Lediglich für einzelne Tiere auf der sogenannten Positivliste oder Erlaubnisliste gäbe es einen Ausnahmevorbehalt. „Damit wird der Eindruck vermittelt, dass die Haltung von Heimtieren im Prinzip etwas Schlechtes sei. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen von verantwortungsvollen Heimtierhaltern in Deutschland!“ 

Bundesminister Özdemir hatte in dem Interview suggestiv gefragt: „Warum braucht jemand etwa anspruchsvoll zu haltende exotische Tiere wie Schlangen oder ein Chamäleon zu Hause? Das habe ich nie verstanden“. Dazu erklärt der ZZF-Präsident: „Persönliche Geschmacksfragen und willkürliche Diskriminierung dürfen nicht Richtschnur für die Politik sein. Die Haltung von Heimtieren ist immer anspruchsvoll. Ob Tiere für das Zusammenleben mit Menschen in normalen Privathaushalten geeignet sind, hängt davon ab, ob sie ihrer Biologie und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden können.“ Das sei bei vielen vermeintlich exotischen Tieren wie Meerschweinchen, Zwerghamstern, Zierfischen, Wellensittichen und ebenso Schlangen und Chamäleons der Fall.

Bislang gilt in Deutschland, dass Heimtierhaltung dem Grunde nach erlaubt und Ausdruck des in Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Persönlichkeitsrechts ist. Um den Handel oder die Haltung von Tierarten einzuschränken, die vom Aussterben bedroht sind oder die als besonders gefährlich gelten, sind international und national Rechtsnormen erlassen worden, die auf dem Prinzip der Negativliste basieren.

„Diese Regulierungsinstrumente sind konstruktiv und flexibel. Positivlisten dagegen verbessern nicht das Tierwohl und verhindern nicht den illegalen Handel mit Tieren. Um Menschen, Tier- und Pflanzenarten zu schützen, ist das Prinzip der Negativliste zielführend und verhältnismäßig“, sagt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.